Die so genannte SL (Sociedad de Responsabilidad Limitada)
erfreut sich bei Unternehmern in Spanien und ganz Europa aufgrund der Haftungsbegrenzung
und des geringen Mindestkapitals von 3.006 € besonderer Beliebtheit. Sie ist
für die Firmenneugründung oder die Abwicklung verschiedenster Geschäfte wie z.
B. dem Immobilienkauf sehr geeignet.
II.- GRÜNDUNG EINER SPANISCHEN GMBH (SL)
Zuerst ist die Durchführung einer Namensabfrage beim zentralen
Handelsregister erforderlich. Dazu sind
3 mögliche Namen für die zu gründende Gesellschaft anzugeben. Das Register
prüft mögliche Verwechslungsgefahren mit bereits bestehenden Firmen. Besteht
eine solche nicht, stellt das Register ein Zertifikat aus, das nach Ablauf von
2 Monaten beim Zentralregister aktualisiert werden muss. Der gewünschte Name
wird jedoch vom Zentralregister 15 Monate reserviert.
Später erfolgt die Eröffnung eines Bankkontos auf den
Namen der zu gründenden Gesellschaft, die Beantragung einer spanischen
Steuernummer für die Gesellschafter (NIE) beim Finanzamt, die Erarbeitung
der Gesellschaftsstatuten, die notarielle Beurkundung der
Gründungsurkunde, die Beantragung der Steuernummer der Gesellschaft (CIF), die
Zahlung der Gründungssteuern (1% über das Gesellschaftskapital) und -kosten
(wie den Notar, Handelsregister) und schließlich die Eintragung der
Gesellschaft in das örtliche Handelsregister.
Wenn Sie Ihre SL handlungsfähig machen möchten, müssen
Sie sie beim Finanzamt anmelden, alle drei Monate eine Erklärung über die
Mehrwertsteuer ausfüllen (IVA) und diese beim Finanzamt einreichen.
Um die Gründungszeit zu verkürzen, besteht auch die
Möglichkeit, eine bestehende SL zu übernehmen, was aber etwas kostspieliger
ist. Beim Kauf einer Firma oder einer größeren Immobilie raten wir immer alle
Anteile zu erwerben, um Steuerabgaben möglichst gering zu halten.
Bei Interesse an der Gründung oder am Kauf einer
spanischen GmbH (SL) setzen Sie sich mit uns in Verbindung:
III.- VORTEILE DER SPANISCHEN SL
Seit dem Urteil "Überseering" des EuGH (Urteil
vom 05.11.2002) muss der spanischen GmbH nun endlich auch von deutschen
Gerichten die Rechts- und Parteifähigkeit anerkannt werden, wenn Sie in
Deutschland eine Zweigniederlassung betreibt. Heutzutage sind im Ausland
gegründete Kapitalgesellschaften in Deutschland rechtsfähig und im Falle einer
ausländischen GmbH wird auch die beschränkte Haftung anerkannt.
B.- Das niedrige Mindestkapital
Aufgrund des niedrigen Mindestkapitals der spanischen
GmbH (SL) von 3.006 Euro bedeutet die
spanische SL nunmehr eine interessante Alternative zur deutschen bzw.
österreichischen GmbH.
C.- Niedrige Gründungskosten
Die Gesamtkosten für die Gründung einer spanischen GmbH
belaufen sich auf nur 1400 Euro, Steuern, Handelsregistergebühren,
Notarhonorare, Gebühren des Zentralregisters in Madrid und die Anmeldung beim
Finanzamt eingeschlossen.
D.- Die beschränkte Haftung
Die SL ist eine juristische Person, völlig unabhängig von
den einzelnen Teilhabern oder Verwaltern. Weder eine der an der SL beteiligten
Personen kann mit ihrem Privatvermögen für die Firma haftbar gemacht werden,
noch kann bei privater Zahlungunfähigkeit auf Firmenkapital zurückgegriffen
werden.
Um ihre Geschäftsideen zu verwirklichen, entscheiden sich
viele spanische Unternehmer für diese Form der Firmengründung.
E.- Steuern
Neben den Vorteilen für die Verwirklichung
verschiedenster Geschäfte erweist sich die SL insbesondere für den
Immobilienerwerb und die Einbringung einer Immobilie in die SL als vorteilhaft,
da juristische Personen grundsätzlich nicht der Vermögenssteuer unterworfen
sind und eine Körperschaftssteuer lediglich bei Gewinnerzielung anfällt.
Als Eigentümer ist die spanische Gesellschaft im
Eigentumsregister eingetragen. Zudem bietet die spanische GmbH (SL)
individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung, da die Übertragung
von Gesellschaftsanteilen grundsätzlich steuerfrei ist.
Zudem ist die SL vorteilhaft für den Käufer der Immobilie
bzw. Geschäfts, da er anstatt die bestimmte Immobilie oder das Geschäft zu
kaufen, die ganzen Gesellschaftsanteile übernehmen kann. Auf diesem Weg spart
er viel Geld an Steuer, IVA oder ITP.
Im Gegensatz dazu werden die in der S.L. erzielten
Gewinne mit 35% (bei bis zu 90.000 Euro Gewinn nur 30%) Körperschaftssteuer
besteuert. Diese Steuer bezahlt man einmal im Jahr.
Bei Interesse an der Gründung einer spanischen GmbH / SL
setzen Sie sich mit uns in Verbindung
IV.- FAQ’S ÜBER DIE SL
1.- Wie lange dauert die Gründung einer spanischen GmbH
(SL)?
Es dauert ungefähr einen Monat. Im Notfall kann der Kauf
einer bereits bestehenden GmbH in 7 Tagen bearbeitet werden.
2.- Besteht ein Risiko beim Kauf einer bereits
bestehenden GmbH?
Wenn Sie über uns eine bestehende Gesellschaft erwerben
besteht keinerlei Risiko. In anderen Fällen können noch unbeglichenen Schulden,
die sich vom alten auf den neuen Besitzer übertragen, für Sie zum Risiko
werden. Zu Ihrer Sicherheit können wir ein notariell beglaubigtes Zertifikat
fordern, indem der Verkäufer die Schuldenfreiheit der Gesellschaft bestätigt.
Dennoch bleibt ein gewisses Restrisiko bestehen.
Wenn sie also nicht unter extremem Zeitdruck stehen,
empfehlen wir Ihnen immer die Neugründung einer GmbH.
3.- Wie viele Teilhaber sind für die Gründung einer GmbH
notwendig? Welches ist das Verwaltungsorgan?
Es reicht nur ein Teilhaber, der auch gleichzeitig die
Verwaltungsaufgaben der GmbH übernimmt, um eine GmbH zu gründen. Später kann
die GmbH um eine unbegrenzte Anzahl an Teilhabern erweitert werden.
Die Verwaltungsaufgaben können sowohl eine einzelne
Person übernehmen als auch zwei oder mehrere oder sogar ein Verwaltungsrat.
Empfehlenswert ist die Ernennung zweier Verwalter, die einen gemeinsamen Überblick über die
Verwaltungsaufgaben haben.
4.- Ist es notwendig bei der Gründung zur irgendeinem
Zeitpunkt persönlich vor Ort zu sein?
Nur zur notariellen Gründung der GmbH sollten alle
Teilhaber und Verwalter mit der ihnen erteilten Identifikationsnummer (NIE)
anwesend sein. Alle weiteren Angelegenheiten und Behördengänge können wir für
Sie übernehmen, während Sie sich im Ausland befinden.
Falls es notwendig sein sollte, kann über unsere Kanzlei
auch eine Person beauftragt werden, Sie in wichtigen Angelegenheiten zu
vertreten. Dafür benötigen wir nur eine detaillierte Vollmacht, die Sie
speziell auf unseren Namen ausstellen. Dies kann zum einem im spanischen
Konsulat des Heimatlandes erfolgen, als auch über einen Notar . Im zweiten Fall
ist es notwendig die Vollmacht übersetzen und beglaubigen zu lassen. Aufgrund
der Komplexität des Vorgangs ist es
aber ratsam, persönlich beim Notar in Spanien zu erscheinen.
5.- Unter welchen Umständen ist es besonders interessant
eine GmbH zu gründen, die sich ausschließlich mit Immobilienkauf bzw. –verkauf
beschäftigt?
Die spanische GmbH bringt jährlich verschiedene Kosten
mit sich. Deshalb lohnt sich der Immobilienkauf mittels einer SL erst ab einem
Wert von 300.000 Euro.
Der Vorteil in steuerlicher Hinsicht ist, dass man beim
Kauf einer Immobilie die bezahlte Mehrwertsteuer absetzen kann. Da die Immobilie sich im Besitz einer
juristischen Person befindet, wird außerdem keine Vermögenssteuer veranschlagt.
Auf der anderen Seite
kann möglicherweise ein Informationsaustausch zwischen der spanischen und
deutschen Regierung vermieden werden, da es sich bei der spanischen GmbH um
eine in Spanien ansässige juristische Person handelt.
6.- Wie werden unter
den Teilhabern Beschlüsse gefasst ?
Das Gesetz sieht den Mehrheitsbeschluss vor. Es können aber auch eigene Regeln
festgelegt werden. Diese Regeln können höhere als vom Gesetz vorgegebene
Zustimmung fordern, solange sie nicht den einstimmigen Beschluss verlangen.
Falls in den Firmenstatuten nicht anders vorgesehen ist,
entfällt auf jeden Anteil ein Stimmrecht.
7.-Ist eine Weitergabe
von Anteilen unbeschränkt?
Sie ist nur dann unbeschränkt möglich, wenn die Anteile
an Teilhaber, Verwandte, Abkömmlinge oder Ehepartner des Teilhabers
weitergegeben werden.